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Unterstützung für Schüler (Stand August 2015)

Unterstützung für Schüler (Stand September 2015)

Bildungs- und Teilhabepaket

Wer kann beantragen?

  • ALG II-Empfänger
  • Asylbewerber
  • Empfänger von Wohngeld
  • Empfänger von Kindergeldzuschlag
  • Empfänger von Sozialhilfe

Wofür?

  • Tagesausflüge und Klassenfahrten in der Schule
  • Schulbedarf (70€ zu Beginn des ersten Schulhalbjahres, 30€ zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres für die persönliche Schulausstattung)
  • Sport, Kultur und Freizeit (monatlich 10€-Gutschein für Vereinsbeiträge, Musikschule usw.)
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung
  • Mittagessenzuschuss (Bitte Hinweise unten beachten!)

Wie?

  • Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beim Jobcenter Oranienburg stellen
  • Datenschutzentbindungserklärung ausfüllen
  • Bestätigungen der Schule

 

Wie erhalte ich ein warmes Mittagessen für 0,50 € pro Portion für mein Kind?

Gilt für Berechtigte für das Bildungs- und Teilhabepaket:

  • ALG II-Empfänger
  • Asylbewerber
  • Empfänger von Wohngeld
  • Empfänger von Kindergeldzuschlag
  • Empfänger von Sozialhilfe
  • Wie?
  • Schicken Sie das Formular „Bildung und Teilhabe gemeinschaftliche Mittagsverpflegung – Bestätigung des Essenanbieters“ zusammen mit dem „Liefervertag und Einzugsermächtigung  (SEPA-Lastschriftmandat)“an die Firma Löwen-Menü (Formulare in der Schule erhältlich!)
  • Löwen-Menü füllt  die Bestätigung des Essenanbieters aus und schickt sie an Siezurück
  • Schicken Sie die Bestätigung des Essenanbieters zum Jobcenter
  • Wenn Sie den Bewilligungsbescheid des Jobcenters haben, senden Sie bitte eine Kopie an Löwen-Menü
  • Dann können Sie Essen bestellen (Preis 0,50€ pro Portion - Jobcenter zahlt 1,26€, Stadt Hennigsdorf 0,50€)

 

Sozialfonds des Landes Brandenburg

Wer kann beantragen?

  • ALG II-Empfänger
  • Asylbewerber
  • Empfänger von Wohngeld
  • Empfänger von Kindergeldzuschlag
  • Empfänger von Sozialhilfe
  • Eltern in finanzieller Notlage (Wenden Sie sich an uns, damit Ihr Kind bestimmte kostenpflichtige Angebote wahrnehmen kann!)

Wofür?

  • Lern- und Arbeitsmittel, die von der Lernmittelfreiheit ausgenommen sind (z. B. Arbeitshefte)
  • Höherwertige technische Hilfsmittel
  • Kostenpflichtige Ganztagsangebote oder schulbegleitende Angebote (Z.B. AG’s mit Kostenbeteiligung)
  • Zuschüsse zu Wanderfahrten
  • Wie?
  • Formloser Antrag bei der Schulleitung

Unterstützungsfonds der Stadt Hennigsdorf

Wer kann beantragen?

  • ALG II-Empfänger
  • Asylbewerber
  • Empfänger von Wohngeld
  • Empfänger von Kindergeldzuschlag
  • Empfänger von Sozialhilfe

Wofür?

  • Lernmittel (Wörterbücher, Lexika, Lektüren, Arbeitshefte, Aufgabensammlungen)
  • Spezielle Hilfsmittel für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Gebrauchs- und Übungsmaterial (Hefte, Blöcke, Schreib-, Rechen- und Zeichengeräte)
  • Sportkleidung

Wie?

  • Anträge an die Stadtverwaltung (Rathaus Raum 1.32)
  • Bitte Bescheide (ALG II, Wohngeld, Kindergeldzuschlag) und Originalkaufbelege mitbringen
  • Telefonische Anfragen unter 877/176

Barauszahlung der verauslagten Kosten