Unterstützung für Schüler (Stand August 2015)
Unterstützung für Schüler (Stand September 2015)
Bildungs- und Teilhabepaket
Wer kann beantragen?
- ALG II-Empfänger
- Asylbewerber
- Empfänger von Wohngeld
- Empfänger von Kindergeldzuschlag
- Empfänger von Sozialhilfe
Wofür?
- Tagesausflüge und Klassenfahrten in der Schule
- Schulbedarf (70€ zu Beginn des ersten Schulhalbjahres, 30€ zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres für die persönliche Schulausstattung)
- Sport, Kultur und Freizeit (monatlich 10€-Gutschein für Vereinsbeiträge, Musikschule usw.)
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Mittagessenzuschuss (Bitte Hinweise unten beachten!)
Wie?
- Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beim Jobcenter Oranienburg stellen
- Datenschutzentbindungserklärung ausfüllen
- Bestätigungen der Schule
Wie erhalte ich ein warmes Mittagessen für 0,50 € pro Portion für mein Kind?
Gilt für Berechtigte für das Bildungs- und Teilhabepaket:
- ALG II-Empfänger
- Asylbewerber
- Empfänger von Wohngeld
- Empfänger von Kindergeldzuschlag
- Empfänger von Sozialhilfe
- Wie?
- Schicken Sie das Formular „Bildung und Teilhabe gemeinschaftliche Mittagsverpflegung – Bestätigung des Essenanbieters“ zusammen mit dem „Liefervertag und Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat)“an die Firma Löwen-Menü (Formulare in der Schule erhältlich!)
- Löwen-Menü füllt die Bestätigung des Essenanbieters aus und schickt sie an Siezurück
- Schicken Sie die Bestätigung des Essenanbieters zum Jobcenter
- Wenn Sie den Bewilligungsbescheid des Jobcenters haben, senden Sie bitte eine Kopie an Löwen-Menü
- Dann können Sie Essen bestellen (Preis 0,50€ pro Portion - Jobcenter zahlt 1,26€, Stadt Hennigsdorf 0,50€)
Sozialfonds des Landes Brandenburg
Wer kann beantragen?
- ALG II-Empfänger
- Asylbewerber
- Empfänger von Wohngeld
- Empfänger von Kindergeldzuschlag
- Empfänger von Sozialhilfe
- Eltern in finanzieller Notlage (Wenden Sie sich an uns, damit Ihr Kind bestimmte kostenpflichtige Angebote wahrnehmen kann!)
Wofür?
- Lern- und Arbeitsmittel, die von der Lernmittelfreiheit ausgenommen sind (z. B. Arbeitshefte)
- Höherwertige technische Hilfsmittel
- Kostenpflichtige Ganztagsangebote oder schulbegleitende Angebote (Z.B. AG’s mit Kostenbeteiligung)
- Zuschüsse zu Wanderfahrten
- Wie?
- Formloser Antrag bei der Schulleitung
Unterstützungsfonds der Stadt Hennigsdorf
Wer kann beantragen?
- ALG II-Empfänger
- Asylbewerber
- Empfänger von Wohngeld
- Empfänger von Kindergeldzuschlag
- Empfänger von Sozialhilfe
Wofür?
- Lernmittel (Wörterbücher, Lexika, Lektüren, Arbeitshefte, Aufgabensammlungen)
- Spezielle Hilfsmittel für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- Gebrauchs- und Übungsmaterial (Hefte, Blöcke, Schreib-, Rechen- und Zeichengeräte)
- Sportkleidung
Wie?
- Anträge an die Stadtverwaltung (Rathaus Raum 1.32)
- Bitte Bescheide (ALG II, Wohngeld, Kindergeldzuschlag) und Originalkaufbelege mitbringen
- Telefonische Anfragen unter 877/176
Barauszahlung der verauslagten Kosten