Informationen zur Testpflicht ab dem 19.04.2021

Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

um für die Sicherheit unserer Kinder zu sorgen und die Pandemie einzudämmen, gilt ab 19. April 2021 an den Brandenburger Schulen eine Testpflicht für alle Personen, die das Schulgebäude betreten möchten.

Für alle Schüler*innen gilt ab Montag, 19.04.2021 wieder die generelle Schulpflicht. Alle Kinder müssen zu Hause getestet werden.

 

Ich möchte alle Eltern auf diesem Wege ganz herzlich bitten, im Interesse Ihres Kindes und deren Mitschüler/innen sowie deren Angehörigen und den in Schulen Tätigen den Selbsttest durchzuführen, um somit zur Prävention und zum Infektionsschutz beizutragen. Vielen Dank!

 

Sie erhalten am 15.04. und am 16.04.21 durch die zuständigen Klassenleitungen vorerst zwei Tests für die kommende Woche ab 19. April 2021.

Bitte gehen Sie folgendermaßen vor:

Zweimal pro Woche führen Sie bei Ihrem Kind vor dem Unterricht oder am Abend zuvor den Selbsttest durch. Eine Anleitung dazu finden Sie auf unserer Homepage.

- Kinder, die in der nächsten Woche am Montag, Mittwoch und Freitag die Schule besuchen, testen Sie bitte am Sonntagabend oder am Montagmorgen bzw. am Dienstagabend oder am Mittwochmorgen.

- Kinder, die in der nächsten Woche am Dienstag und Donnerstag die Schule besuchen, testen Sie bitte am Montagabend oder Dienstagmorgen und am Mittwochabend oder Donnerstagmorgen.

Füllen Sie bitte das von den Klassenleitungen ausgehändigte Blatt (MBJS Testkonzept Schule 09.04.2021 – Anlage 2) auf der Vorderseite mit den Personalien Ihres Kindes aus. Sie bestätigen auf der Rückseite jeweils bei dem entsprechenden Datum mit Ihrem Namen und Ihrer Unterschrift das negative Testergebnis. Achten Sie bitte beim Herunterladen der Datei darauf, an welchen Tagen Ihr Kind die Schule in der nächsten Woche besuchen wird. Es sind zwei unterschiedliche vorbefüllte Dateien, die sich danach richten, ob Ihr Kind am Mo/Mi/Fr oder am Di/Do die Schule besuchen wird.

Bei einem positiven Testergebnis beachten Sie die Hinweise auf der Vorderseite. In diesem Fall darf Ihr Kind nicht zur Schule kommen.

Wichtig: Ihr Kind muss dieses Blatt in einer Prospekthülle stets mit in die Schule bringen und zum Schulbeginn bereits beim Betreten des Schulhofes der Lehrkraft vorzeigen. Ohne die Bestätigung des negativen Test-Ergebnisses ist kein Einlass in die Schule möglich. Sollte Ihr Kind einmal ausnahmsweise das Blatt zu Hause vergessen, werden wir Sie telefonisch kontaktieren und nachfragen, ob ein Test vorgenommen wurde. Falls Ihr Kind zur Schule kommt und nicht getestet wurde, wird im Ausnahmefall hier vor Ort ein Schnelltest durchgeführt und ihr Kind darf danach - bei negativem Ergebnis - das Schulgelände betreten. Dieser Test wird dann in der Turnhalle von einer medizinischen Fachkraft durchgeführt bzw. eine Lehrkraft leitet Ihr Kind an, den Selbsttest ordnungsgemäß durchzuführen. Dazu wird der Seiteneingang der Turnhalle neben dem Parkplatz genutzt, so dass die Schüler*innen erst nach negativem Ergebnis das Schulgelände betreten werden.

Bitte reichen Sie vorsorglich noch einmal bei Ihrer Klassenleitung dazu eine generelle Genehmigung für die Durchführung von Schnelltests ein. Danke dafür!!!

Für Sie als Eltern und alle schulfremden Personen gilt ab 19. April 2021 Folgendes: Ohne einen tagesaktuellen Test dürfen Sie die Schule nicht betreten – auch nicht zur Abholung Ihres Kindes. Der Test muss durch eine offizielle Stelle (Testzentrum, Apotheke usw.) bestätigt worden sein. Die aktuelle Situation ist für uns alle eine große Herausforderung. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung.

Als Link finden Sie den Brief der Ministerin, die Gebrauchsanweisung für die Selbsttests sowie die Anlage 2, die Sie Ihrem Kind bitte täglich mitgeben.

Für Kinder, die in dieser Woche nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, besteht am Freitag die Möglichkeit, die Tests mit Ihrem schriftlichen Einverständnis in der Turnhalle von 11:00 bis 12:00 Uhr abzuholen. Auch Sie als Eltern oder Großeltern können in dieser Zeit die Tests abholen.

Mit freundlichen Grüßen

B. Dietzel und E. Schweitzer (14.04.2021)

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