ACHTUNG - Verlängerung der Aufhebung der Präsenzpflicht bis 19.01.22
Die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht für die Klassenstufen 1 bis 5 bis wird bis zum 19.01.2022 weiter aufgehoben.
Wollen Sie, dass Ihr/e Kind/er dem Präsenzunterricht fernbleiben, informieren Sie bitte die Klassenlehrkraft schriftlich. Die Erklärung müssen Sie nicht begründen, sie ist aber mindesten für jeweils eine (Schul-)Woche abzugeben.
Bitte berücksichtigen Sie dabei:
Das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert.
Die Schule versorgt Ihr/e Kinder mit Lemaufgaben. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.
Während des Fernbleibens vom Präsenzunterricht bearbeitete Aufgaben können von den Lehrkräften kommentiert werden, sie werden aber nicht bewertet.
Für die Zeit bis zum 11. Januar 2022 entscheiden die Schule nach pädagogischen Kriterien darüber, ob auf die Leistungsbewertung — bei den Lerngruppen verzichtet wird, bei denen Schüler/innen vom Präsenzunterricht fernbleiben.
Für die Klassenstufe 6 bleibt die Präsenzpflicht weiter bestehen.