ACHTUNG - Verlängerung der Aufhebung der Präsenzpflicht bis 19.01.22

10. 01. 2022

Die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht für die Klassenstufen 1 bis 5 bis wird bis zum 19.01.2022 weiter aufgehoben.

 

Wollen Sie, dass Ihr/e Kind/er dem Präsenzunterricht fernbleiben, informieren Sie bitte die Klassenlehrkraft schriftlich. Die Erklärung müssen Sie nicht begründen, sie ist aber mindesten für jeweils eine (Schul-)Woche abzugeben.

 

Bitte berücksichtigen Sie dabei:

  • Das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert.

  • Die Schule versorgt Ihr/e Kinder mit Lemaufgaben. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.

  • Während des Fernbleibens vom Präsenzunterricht bearbeitete Aufgaben können von den Lehrkräften kommentiert werden, sie werden aber nicht bewertet.

  • Für die Zeit bis zum 11. Januar 2022 entscheiden die Schule nach pädagogischen Kriterien darüber, ob auf die Leistungsbewertung — bei den Lerngruppen verzichtet wird, bei denen Schüler/innen vom Präsenzunterricht fernbleiben.

  • Für die Klassenstufe 6 bleibt die Präsenzpflicht weiter bestehen.