Corona aktuell
Regelungen ab dem 22.08.2022 gemäß des 1. Schreibens zur Schulorganisation 2022/23
1. Regelbetrieb
- Alle Schulen planen für den am 22. August 2022 beginnenden Schulbetrieb den vollen Präsenzunterricht in allen Jahrgangsstufen.
- Es gilt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht (§41 BbgSchulG).
- Der Unterricht erfolgt auf Grundlage der Stundentafel.
- Zu den auf der Grundlage der erhobenen Lernausgangslagen dabei identifizierten Lernrückständen können individuelle Lernpläne (weiter) entwickelt und angeboten werden.
- VERA 3 wird verpflichtend durchgeführt.
Beschulung der aus der Ukraine geflüchteten Kinder und Jugendlichen
Für die ukrainischen Schüler*innen gilt die Schulpflicht gemäß § 41 BbgSchulG uneingeschränkt. Es erfolgt eine vollständige Integration in das schulische System durch die Aufnahme in Regelklassen; reichen die Deutschkenntnisse noch nicht aus, erhalten die Schüler*innen entsprechende Fördermaßnahmen.
2. Testkonzept
Das Testkonzept Schule für die Schutzwoche von Montag, 22. August 2022 bis Freitag, 26. August 2022, ist im Wesentlichen mit dem Testkonzept Schule identisch, das alle an Schule Beteiligten aus dem Schuljahr 2012/22 kennen. Dieses sieht vor, dass in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien (Montag, 22. August 2022 bis Freitag, 26.08.2022) Schüler*innen und in der Schule Tätige, die keinen Genesenen- oder Impfnachweis Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung führen können, die Schule nur betreten dürfen, wenn sie am Montag, Mittwoch und Freitag einen Nachweis über die Durchführung eines Antigen-Schnelltests mit negativem Ergebnis führen.
Ab Montag, 29.08.2022, ist das Testkonzept Schule nicht mehr anzuwenden. Die Testpflicht für Schüler*innen, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal sowie Besucher*innen entfällt ersatzlos.
Schulinterne Regelungen
- Die Testtage für die Schutzwoche vom 22.08.22 – 26.08.22 sind Montag, Mittwoch und Freitag.
- Der Test darf nicht älter als 24 Stunden alt sein und muss tagesaktuell von den Eltern in der Negativtestbescheinigung dokumentiert werden.
- An folgenden Tagen müssen die negativen Testergebnisse vorgezeigt werden: Montag, Mittwoch und Freitag. Bei Erkrankung des Kindes am Testtag, muss das Kind die Negativtestbescheinigung am ersten Schulbesuchstag der Woche vorlegen. Liegt keine Bescheinigung vor, ist ein Betreten des Schulgebäudes nicht möglich.
- Für Sie als Eltern und alle schulfremden Personen gilt folgendes:
- Ohne einen Nachweis eines tagesaktuellen Negativtests / Nachweis der vollständigen Impfung / Nachweis als Genesener, bitten wir Sie, das Schulgebäude nicht zu betreten.
- Der Nachweis soll durch eine offizielle Stelle (Testzentrum, Apotheke, Arzt usw.) bestätigt worden sein oder vor Ort durchgeführt werden.
- „Wenn Schüler*innen oder Erziehungsberechtigte weder die Testung zu Hause vornehmen oder der Testdurchführung in der Schule zustimmen, noch eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Infektion oder ein anderweitiges tagesaktuelles (nicht länger als 24 Stunden zurückliegendes) negatives Testergebnis oder einen Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht oder an einer Notbetreuung in der Grundschule nicht möglich.
- Die Schüler*innen verbringen die Lernzeit zu Hause und werden mit Lernaufgaben versorgt.
- Der versäumte Präsenzunterricht wird dokumentiert und auf dem Zeugnis vermerkt.
- Die aus eigenem Antrieb resultierende Nicht-Teilnahme am Präsenzunterricht kann nicht als Begründung für einen Antrag auf Wiederholung (§ 59 Abs. 5 BbgSchG) herangezogen werden“
- Liebe Eltern, bei einem positiven Testergebnis bitten wir Sie, sich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu verhalten und Ihr Kind nicht in die Schule zu schicken.
Im Interesse aller an Schule Beteiligten und besonders unserer Lehrkräfte, Schüler*innen und dem sonstigen pädagogischen Personal, bitten wir alle Eltern darum, die Teststrategie des Landes Brandenburg zu unterstützen.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und wünschen allen viel Gesundheit.
Es grüßt Sie freundlich
B. Dietzel
Rektorin GS NORD