Evangelischer Religionsunterricht
An den Schulen im Land Brandenburg können Religionsunterricht und Humanistischer Lebenskundeunterricht gemäß Brandenburgischem Schulgesetz (§ 9 Abs. 2 bzw. 8) in allen Schulformen und -stufen erteilt werden.
Der Religionsunterricht erfolgt nach den Grundsätzen der Evangelischen und Katholischen Kirche.
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