Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Evangelischer Religionsunterricht

An den Schulen im Land Brandenburg können Religionsunterricht und Humanistischer Lebenskundeunterricht gemäß Brandenburgischem Schulgesetz (§ 9 Abs. 2 bzw. 8) in allen Schulformen und -stufen erteilt werden.
Der Religionsunterricht erfolgt nach den Grundsätzen der Evangelischen und Katholischen Kirche.
© 2020 – mbjs.brandenburg.de

 

Evangelischer Religionsunterricht an unserer Schule