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Schulbetrieb 2021/2022 aktuell ab 15.11.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

im Vorgriff auf die geänderte Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung informiere ich Sie im Folgenden über die den Schulbereich betreffenden Änderungen:

 

1. § 24 Abs. 2 — Testkonzept Schule — Erhöhung der Testfrequenz
Die Testfrequenz des Testkonzepts Schule - bislang für alle nicht-geimpften und nicht-genesenen Schüler/innen und in der Schule Tätigen den Nachweis über zwei Tests pro Schulwoche - wird ab Montag, den 15. November 2021,
bis auf Weiteres von zwei auf drei Tests in der Schulwoche erhöht.
Dementsprechend sind für Schülerinnen und für das Schulpersonal ab Montag, den 15. November 2021 der Zutritt zur Schule und die Teilnahme am Präsenzunterricht nur zulässig, wenn sie an drei nicht aufeinanderfolgenden
Tagen pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen.

Nachweis der Negativtestung – dieser kann auch selbst von Ihnen formuliert, im Hausaufgabenheft eingetragen bzw. die Vorlage benutzt werden. Achten Sie bei der Vorlage unbedingt darauf, dass Sie beim richtigen Datum unterschreiben!!!


Durch die Erhöhung der Testfrequenz soll noch besser als bisher gewährleistet werden, dass Infektionen frühzeitig erkannt und alle Schüler/innen die Schule gesund, weil regelmäßig getestet besuchen.
Das überarbeitete Testkonzept Schule stelle ich Ihnen  in Kürze zur Verfügung.

• Den Schülerinnen werden die dafür zusätzlich notwendigen Selbsttests aus dem Bestand der Schule ausgehändigt

 

2. § 24 Abs. 4 — Tragen einer medizinischen Maske - Primarstufe
Hierzu informiere ich Sie nach einer abschließenden Entscheidung der Landesregierung mit einem gesonderten Schreiben.

Es gibt die Tendenz, dass auch die SchülerInnen der Primarstufe wieder eine Maske tragen sollen.

 

Änderungen ab Montag, 15.11.2021: 

 

1. Die Testtage sind an allen Schulen Montag, Mittwoch und Freitag.

 

2. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden alt sein und muss tagesaktuell von den Eltern in der Negativtest-Bescheinigung dokumentiert werden.

 

3. An folgenden Tagen müssen die negativen Testergebnisse vorgezeigt werden: Montag, Mittwoch und Freitag.

Sollte Ihr Kind einmal ausnahmsweise die Negativtest-Bescheinigung zu Hause vergessen haben, werden wir Sie telefonisch kontaktieren und gemeinsam nach einer Lösung suchen. Bitte stellen Sie sicher, dass eine aktuelle Telefonnummer von Ihnen hinterlegt ist und Sie für uns telefonisch erreichbar sind und eine Einverständniserklärung zur Selbsttestung in der Schule für den Notfall vorliegt. Sollten wir Sie nicht erreichen können, darf Ihr Kind ohne einen Nachweis das Schulgebäude nicht betreten.

Bei Krankheit o.ä. muss das Negativergebnis am ersten Schulbesuchstag der Woche vorgelegt werden.

Liegt keine Bescheinigung (Negativtest-Bescheinigung) vor, ist ein Betreten des Schulgebäudes nicht möglich.

 

 

4. Für Sie als Eltern und alle schulfremden Personen gilt folgendes:

  • Ohne einen Nachweis eines tagesaktuellen Negativtests / Nachweis der vollständigen Impfung/ Nachweis als Genesener, bitten wir Sie, das Schulgebäude nicht zu betreten.
  • Der Nachweis soll durch eine offizielle Stelle (Testzentrum, Apotheke, Arzt usw.) bestätigt worden sein bzw. soll der Test vor Ort durchgeführt werden.

 

5. " Wenn Schüler/innen oder Erziehungsberechtigte weder die Testung zu Hause vornehmen oder der Testdurchführung in der Schule zustimmen, noch eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Infektion oder ein anderweitiges tagesaktuelles (nicht länger als 24 Stunden zurückliegendes) negatives Testergebnis oder einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht oder an einer Notbetreuung in Grundschulen nicht möglich.

 

a. Die Schüler/innen verbringen die Lernzeit zu Hause und werden ansonsten mit Lernaufgaben versorgt.

b. Der versäumte Präsenzunterricht wird dokumentiert und auf dem Zeugnis vermerkt.

c. Die aus eigenem Antrieb resultierende Nicht-Teilnahme am Präsenzunterricht kann nicht als Begründung für einen Antrag auf Wiederholung (§ 59 Abs. 5 BbgSchulG) herangezogen werden."

 

Aktuell gibt es an 14 Schulen im Landkreis Oberhavel Corona-Infektionen.
In diesem Zusammenhang bittet das Gesundheitsamt darum, die regelmäßigen Selbsttestungen für Schulkinder ernst zu nehmen und sorgfältig durchzuführen. Die Mitarbeitenden appellieren zudem an alle Eltern, von den Impfangeboten für Kinder ab 12 Jahren Gebrauch zu machen

 

6. Liebe Eltern,

bei einem positiven Testergebnis bitten wir Sie, sich entsprechend der Vorgaben auf der "Negativtest-Bescheinigung" zu verhalten. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses bleibt Ihr Kind bitte zu Hause. Bei einem bestätigten positiven Ergebnis bitten wir um eine entsprechende Information.

 

Im Interesse aller an Schule Beteiligten und besonders unserer Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und dem sonstigem pädagogischen Personal bitten wir alle Eltern darum, die Teststrategie des Landes Brandenburg zu unterstützen.

 

Wir danken Ihnen und wünschen allen Schüler*innen, Eltern und Lehrkräften Gesundheit.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Beatrix Dietzel

komm. Schulleiterin GS NORD

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Veröffentlichung

Do, 11. November 2021

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