ACHTUNG - Verlängerung der Aufhebung der Präsenzpflicht bis 11.01.22
Auch nach den Weihnachtsferien ab Montag, 03.01.2022 wird die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht für die Klassenstufen 1 bis 5 bis zum 11.01.2022 aufgehoben.
Wollen Sie, dass Ihr/e Kind/er dem Präsenzunterricht fernbleiben, informieren Sie bitte die Klassenlehrkraft schriftlich. Die Erklärung müssen Sie nicht begründen, sie ist aber mindesten für jeweils eine (Schul-)Woche abzugeben.
Bitte berücksichtigen Sie dabei:
- Das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert.
- Die Schule versorgt Ihr/e Kinder mit Lemaufgaben. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.
- Während des Fernbleibens vom Präsenzunterricht bearbeitete Aufgaben können von den Lehrkräften kommentiert werden, sie werden aber nicht bewertet.
- Für die Zeit bis zum 11. Januar 2022 entscheiden die Schule nach pädagogischen Kriterien darüber, ob auf die Leistungsbewertung — bei den Lerngruppen verzichtet wird, bei denen Schüler/innen vom Präsenzunterricht fernbleiben.
- Für die Klassenstufe 6 bleibt die Präsenzpflicht weiter bestehen.
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