Testinformationen & Quarantäneregelungen
Corona Aktuell
Appell des MBJS an alle Schulen
Wegen der sehr hohen und noch immer steigenden Inzidenzzahlen werden die Schülerinnen und Schüler bis auf Weiteres verpflichtet, für jeden Unterrichtstag einen tagesaktuellen Testnachweis vorzulegen.
Diese verpflichtende Ausweitung — von drei auf fünf Tage pro Woche — ist erforderlich, um die Verbreitung des Corona-Virus in der Schule so weit wie möglich auszuschließen und den Präsenzunterricht abzusichern. Die Eindämmungsverordnung sieht mindestens drei Tage vor, eine Ausweitung auf fünf Tage ist unter den gegebenen Umständen somit zulässig.
Ohne den unterrichtstäglichen Testnachweis wird Schülerinnen und Schülern, die keinen vollständigen Impfschutz oder Genesenenstatus nachgewiesen haben, der Zutritt zur Schule verwehrt.
Darüber hinaus appelliert das MBJS eindringlich an alle Schülerinnen und Schüler, sowie an alle Beschäftigten in den Schulen, also auch an die Geimpften und Genesenen, für die eine rechtliche Verpflichtung nicht besteht, die vorhandenen Tests für eine unterrichts- bzw. arbeitstägliche (i.d.R. fünfmal pro Woche) Testung zu nutzen.
Auch wenn dem MBJS bewusst ist, dass die vermehrten Testungen einen zusätzlichen Aufwand bedeuten, bittet es für die Umsetzung zu sorgen, denn alle an Schule Beteiligte sind für einen sicheren Schulbetrieb wichtig, aber zugleich auch für die Gesundheit im privaten Umfeld nutzbringend.
Bitte beachten Sie auch die aktuellen Quarantäneregelungen im Anhang. Vielen Dank.
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